Grundpflege
§ 36 SGB XI
Hilfe bei Körperpflege, Mobilität und Mahlzeiten — mit Respekt vor Ihrer Privatsphäre.
- Waschen, Duschen, Baden
- An- und Auskleiden
- Unterstützung bei Mahlzeiten
- Mobilisation und Lagerung
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Ambulanter Pflegedienst Rosenheim
Wir begleiten Sie und Ihre Angehörigen in Rosenheim und Umgebung mit fachkundiger, herzlicher Pflege im vertrauten Zuhause — verlässlich, examiniert, anerkannt von allen Pflegekassen.
„Pflege beginnt mit Zuhören.“
Worauf Sie sich verlassen können
Vollständige Kassenzulassung. Alle Leistungen werden direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.
Geschulte Pflegekräfte mit anerkannten Qualifikationen — regelmäßig fortgebildet.
Sie kennen Ihre Pflegekraft. Kontinuität schafft Vertrauen — auch im Vertretungsfall.
Ihre Gesundheitsdaten werden vertraulich und nach geltendem Recht behandelt.
Unsere Leistungen
Von der Grundpflege bis zur palliativen Begleitung — wir stimmen jeden Einsatz auf Ihre Situation ab.
§ 36 SGB XI
Hilfe bei Körperpflege, Mobilität und Mahlzeiten — mit Respekt vor Ihrer Privatsphäre.
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§ 37 SGB V
Medizinische Maßnahmen auf ärztliche Verordnung — Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe.
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§ 39 SGB XI
Bis zu sechs Wochen Ersatzpflege pro Jahr — damit pflegende Angehörige Erholung finden.
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Reinigung, Wäsche, Mahlzeiten — kleine Dinge, die den Alltag tragen.
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Speziell geschulte Betreuung für Menschen mit Demenz — zu Hause und unterwegs.
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§ 37 Abs. 3 SGB XI
Pflichtberatung für Pflegegeldempfänger — halbjährlich oder vierteljährlich.
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Pflegegrade & Kostenübernahme
Pflegesachleistungen werden bis zu 100 % von Ihrer Pflegekasse übernommen. Auch der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat steht Ihnen ab Pflegegrad 1 zu.
Beispiel Pflegegrad 3
1.497 €
Pflegesachleistung pro Monat
+ Entlastungsbetrag: 131 € / Mo.
+ Verhinderungspflege bei Bedarf
Beträge nach SGB XI, Stand 2026. Individuelle Berechnung im Erstgespräch.
So einfach beginnt Ihre Pflege
Sie rufen uns an oder schreiben über das Kontaktformular. Wir melden uns innerhalb von 1–2 Werktagen zurück.
Wir besuchen Sie unverbindlich, hören aktiv zu und erfassen Ihre Wünsche, Gewohnheiten und den Pflegebedarf.
Gemeinsam erstellen wir ein Angebot mit Leistungen, Häufigkeit und Abrechnung mit der Pflegekasse. Vertrag oft monatlich kündbar.
Ihre Bezugsperson startet die Einsätze. Erste Wochen feinjustieren wir gemeinsam — Ihre Zufriedenheit zählt.
Häufige Fragen
Pflegesachleistungen werden bis zu 100 % von Ihrer Pflegekasse übernommen — Sie zahlen in der Regel nichts direkt. Die genaue Höhe richtet sich nach Ihrem Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 besteht voller Anspruch. Pflegesachleistung und Pflegegeld lassen sich miteinander kombinieren.
Ja, sobald ein Pflegegrad 2–5 festgestellt ist. Wir sind bei allen Pflegekassen anerkannt und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, unterstützen wir Sie beim Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
Jederzeit. Sie sind frei in der Wahl Ihres Pflegedienstes. Üblich ist eine Kündigungsfrist von zwei Wochen beim bisherigen Anbieter — wir übernehmen nahtlos und stimmen den Übergang persönlich mit Ihnen ab.
Wir koordinieren Notfall-Einsätze flexibel und stimmen mit Ihnen vorab klare Handlungsrichtlinien ab (Hausarzt, Notdienst, Vertrauenspersonen). Außerhalb unserer Bürozeiten bleibt Ihre Sicherheit gewährleistet.
Wir setzen auf Kontinuität und arbeiten mit festen Bezugspersonen. Wenn Ihre Hauptpflegekraft im Urlaub oder krank ist, übernimmt eine geschulte Vertretung, die Sie nach Möglichkeit vorher kennenlernen. So bleibt Vertrautheit erhalten.
Wir hören zu, beraten ohne Drucksituation und finden gemeinsam den richtigen Weg — kostenfrei und unverbindlich.