Pflegedienst SonneRosenheim

FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen

Pflegekasse, Pflegegrad, Vertrag, Notfall — hier finden Sie die Themen, die Angehörige am häufigsten beschäftigen. Steht Ihre Frage nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an.

Welche Kosten entstehen für mich?

Pflegesachleistungen werden bis zu 100 % von Ihrer Pflegekasse übernommen — Sie zahlen in der Regel nichts direkt. Die genaue Höhe richtet sich nach Ihrem Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 besteht voller Anspruch. Pflegesachleistung und Pflegegeld lassen sich miteinander kombinieren.

Zahlt die Pflegekasse?

Ja, sobald ein Pflegegrad 2–5 festgestellt ist. Wir sind bei allen Pflegekassen anerkannt und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, unterstützen wir Sie beim Antrag bei Ihrer Pflegekasse.

Kann ich von einem anderen Pflegedienst zu Ihnen wechseln?

Jederzeit. Sie sind frei in der Wahl Ihres Pflegedienstes. Üblich ist eine Kündigungsfrist von zwei Wochen beim bisherigen Anbieter — wir übernehmen nahtlos und stimmen den Übergang persönlich mit Ihnen ab.

Was passiert in Notfällen?

Wir koordinieren Notfall-Einsätze flexibel und stimmen mit Ihnen vorab klare Handlungsrichtlinien ab (Hausarzt, Notdienst, Vertrauenspersonen). Außerhalb unserer Bürozeiten bleibt Ihre Sicherheit gewährleistet.

Wer springt ein, wenn meine Pflegekraft im Urlaub ist?

Wir setzen auf Kontinuität und arbeiten mit festen Bezugspersonen. Wenn Ihre Hauptpflegekraft im Urlaub oder krank ist, übernimmt eine geschulte Vertretung, die Sie nach Möglichkeit vorher kennenlernen. So bleibt Vertrautheit erhalten.

Wie läuft das Erstgespräch ab?

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir besuchen Sie zuhause, hören aktiv zu und erfassen Ihre Wünsche, Gewohnheiten und den Pflegebedarf. Daraus entwickeln wir gemeinsam ein passgenaues Angebot — ohne Drucksituation.

Wie lange dauert der Pflegevertrag? Kann ich kündigen?

Die Vertragslaufzeit vereinbaren wir flexibel — meist monatlich kündbar. Wenn sich Ihre Situation ändert oder etwas nicht passt, sprechen Sie mit uns. Wir passen an oder respektieren Ihre Kündigung.

Welche Sprachen sprechen Ihre Pflegekräfte?

Unser Team spricht Deutsch. Für besondere Wünsche — weitere Sprachen oder kulturelle Sensibilität — sprechen Sie uns im Erstgespräch an. Wir bemühen uns, eine passende Bezugsperson für Sie zu finden.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistung und Pflegegeld?

Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) bedeutet, dass ein zugelassener Pflegedienst die Pflege übernimmt und direkt mit der Kasse abrechnet. Pflegegeld (§ 37 SGB XI) erhalten Sie selbst, wenn die Pflege durch Angehörige oder Bekannte erfolgt. Beides lässt sich kombinieren.

Bekomme ich Hilfe beim Pflegegradantrag?

Ja. Wir erklären Ihnen, was zu tun ist, helfen beim Ausfüllen der Unterlagen und bereiten Sie auf den Begutachtungsbesuch des Medizinischen Dienstes vor. Das ist Teil unserer Beratung — kostenfrei und unverbindlich.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an — wir antworten persönlich.

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