§ 36 Pflegesachleistung
Die Pflegekasse zahlt für professionelle Pflege durch einen anerkannten Dienst — direkt an uns abgerechnet. Sie zahlen in der Regel nichts dazu. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Pflegegrad (ab Pflegegrad 2).
Pflegegrade & Kosten
Das deutsche Pflegesystem klingt kompliziert. Hier finden Sie die wichtigsten Leistungen kurz und klar — ohne Paragrafendickicht.
| Pflegegrad | Beschreibung | Pflegesachleistung | Pflegegeld |
|---|---|---|---|
| 1 Geringe Beeinträchtigung | Erste Hilfe im Alltag. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich kann für anerkannte Angebote eingesetzt werden. | —pro Monat | —pro Monat |
| 2 Erhebliche Beeinträchtigung | Regelmäßige Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. | 796 €pro Monat | 347 €pro Monat |
| 3 Schwere Beeinträchtigung | Umfangreiche Hilfe bei mehreren Verrichtungen, häufig mehrfach täglich. | 1.497 €pro Monat | 599 €pro Monat |
| 4 Schwerste Beeinträchtigung | Sehr umfangreiche, oft rund um die Uhr nötige Pflege. | 1.859 €pro Monat | 800 €pro Monat |
| 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | Besonders aufwendige Versorgung mit speziellen pflegerischen Anforderungen. | 2.299 €pro Monat | 990 €pro Monat |
Geringe Beeinträchtigung
Erste Hilfe im Alltag. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich kann für anerkannte Angebote eingesetzt werden.
Erhebliche Beeinträchtigung
Regelmäßige Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.
Schwere Beeinträchtigung
Umfangreiche Hilfe bei mehreren Verrichtungen, häufig mehrfach täglich.
Schwerste Beeinträchtigung
Sehr umfangreiche, oft rund um die Uhr nötige Pflege.
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Besonders aufwendige Versorgung mit speziellen pflegerischen Anforderungen.
Beträge nach SGB XI (gesetzlich, Stand 2026). Die tatsächliche Auszahlung und Kombinationsmöglichkeiten klären wir gemeinsam im Erstgespräch.
Die Pflegekasse zahlt für professionelle Pflege durch einen anerkannten Dienst — direkt an uns abgerechnet. Sie zahlen in der Regel nichts dazu. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Pflegegrad (ab Pflegegrad 2).
Wenn Angehörige oder nahestehende Personen die Pflege übernehmen, erhalten Sie Pflegegeld als monatliche Auszahlung. Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich anteilig kombinieren.
Pflegegeldempfänger sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Wir übernehmen diese Einsätze für Sie und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Wenn pflegende Angehörige Urlaub brauchen, krank werden oder verhindert sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege — bis zu 1.685 € pro Jahr für bis zu sechs Wochen.
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag von 131 € zu. Er ist zweckgebunden für anerkannte Angebote wie Tagespflege, Betreuung, hauswirtschaftliche Unterstützung — auch über uns abrufbar.
Wir unterstützen Sie beim Antrag bei Ihrer Pflegekasse, erklären den Ablauf der MDK-Begutachtung und bereiten Sie auf den Hausbesuch des Medizinischen Dienstes vor — kostenfrei und unverbindlich.
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