Pflegedienst SonneRosenheim

Pflegegrade & Kosten

Was Ihre Pflegekasse zahlt — verständlich erklärt

Das deutsche Pflegesystem klingt kompliziert. Hier finden Sie die wichtigsten Leistungen kurz und klar — ohne Paragrafendickicht.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

1

Geringe Beeinträchtigung

Erste Hilfe im Alltag. Der Entlastungsbetrag von 131 € monatlich kann für anerkannte Angebote eingesetzt werden.

Pflegesachleistung
/Mo.
Pflegegeld
/Mo.
2

Erhebliche Beeinträchtigung

Regelmäßige Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.

Pflegesachleistung
796 € /Mo.
Pflegegeld
347 € /Mo.
3

Schwere Beeinträchtigung

Umfangreiche Hilfe bei mehreren Verrichtungen, häufig mehrfach täglich.

Pflegesachleistung
1.497 € /Mo.
Pflegegeld
599 € /Mo.
4

Schwerste Beeinträchtigung

Sehr umfangreiche, oft rund um die Uhr nötige Pflege.

Pflegesachleistung
1.859 € /Mo.
Pflegegeld
800 € /Mo.
5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Besonders aufwendige Versorgung mit speziellen pflegerischen Anforderungen.

Pflegesachleistung
2.299 € /Mo.
Pflegegeld
990 € /Mo.

Beträge nach SGB XI (gesetzlich, Stand 2026). Die tatsächliche Auszahlung und Kombinationsmöglichkeiten klären wir gemeinsam im Erstgespräch.

Was die Pflegekasse leistet

§ 36 Pflegesachleistung

Die Pflegekasse zahlt für professionelle Pflege durch einen anerkannten Dienst — direkt an uns abgerechnet. Sie zahlen in der Regel nichts dazu. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Pflegegrad (ab Pflegegrad 2).

§ 37 Pflegegeld

Wenn Angehörige oder nahestehende Personen die Pflege übernehmen, erhalten Sie Pflegegeld als monatliche Auszahlung. Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich anteilig kombinieren.

§ 37 Abs. 3 — Beratungseinsatz

Pflegegeldempfänger sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Wir übernehmen diese Einsätze für Sie und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

§ 39 Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige Urlaub brauchen, krank werden oder verhindert sind, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege — bis zu 1.685 € pro Jahr für bis zu sechs Wochen.

§ 45a Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag von 131 € zu. Er ist zweckgebunden für anerkannte Angebote wie Tagespflege, Betreuung, hauswirtschaftliche Unterstützung — auch über uns abrufbar.

Noch kein Pflegegrad?

Wir unterstützen Sie beim Antrag bei Ihrer Pflegekasse, erklären den Ablauf der MDK-Begutachtung und bereiten Sie auf den Hausbesuch des Medizinischen Dienstes vor — kostenfrei und unverbindlich.

Erstgespräch vereinbaren